Barrierefreiheitsgesetz ab 28.06.2025.
Barrierefreies Web – für alle zugänglich, rechtlich sicher
Immer mehr Menschen sind auf barrierefreie Websites angewiesen – und ab 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz auch für viele private Unternehmen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website nach internationalen Standards (WCAG) zu prüfen, digitale Barrieren abzubauen und Ihre Inhalte für alle zugänglich zu machen.
Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Websites, Anwendungen und digitale Inhalte so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von möglichen Einschränkungen oder Behinderungen. Ziel ist es, digitale Barrieren zu vermeiden oder zu beseitigen, damit Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen genauso einfach auf Informationen und Funktionen zugreifen können wie alle anderen.
Im Web wird oft der Begriff A11y (sprich: „Ally“) verwendet, dies ist eine Abkürzung für "Accessibility" (Barrierefreiheit).
Für barrierefreie Websites und Apps gelten klare Kriterien: Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der international anerkannte Standard für digitale Barrierefreiheit. In vielen Ländern – auch innerhalb der EU – bilden sie die Grundlage gesetzlicher Vorgaben.
Es gibt verschiedene Konformitätsstufen A, AA und AAA. Die relevante Anforderungen orientieren sich dabei am Konformitätsniveau AA.
Die vier Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit
Die WCAG beruhen auf vier Prinzipien, die zentrale Aspekte barrierefreier Gestaltung definieren.
Wahrnehmbar
Inhalte müssen für alle Nutzer*innen erkennbar sein – z. B. durch Alternativtexte für Bilder oder ausreichende Farbkontraste.
Bedienbar
Alle Funktionen sollen mit verschiedenen Eingabemethoden nutzbar sein – etwa per Tastatur oder assistiven Technologien.
Verständlich
Informationen und Navigation müssen klar und nachvollziehbar sein – sprachlich wie strukturell.
Robust
Inhalte sollen mit verschiedenen Geräten, Browsern und Hilfsmitteln zuverlässig funktionieren – heute und in Zukunft.
Rechtliche Grundlagen
Es gibt einige Gesetze, die die Barrierefreiheit im digitalen Bereich fördern, indem sie Standards für die Zugänglichkeit vorschreiben und den Zugang zu digitalen Inhalten für Menschen mit Behinderungen verbessern.
1. Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
- Fördert Barrierefreiheit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, einschließlich der Informationstechnik.
- Öffentliche Stellen müssen digitale Inhalte barrierefrei gestalten, um die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu vermeiden.
2. Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG)
- Setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 in Österreich um.
- Verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen nach den WCAG 2.1 AA barrierefrei zu gestalten.
- Betrifft auch bestimmte private Organisationen, wenn sie öffentliche Aufgaben übernehmen.
3. Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
- Setzt den European Accessibility Act in nationales Recht um.
- Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet Unternehmen in der EU, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu erleichtern. Dazu gehören digitale Geräte und Anwendungen wie Computer, Smartphones, E-Books, Online-Shops, Bankautomaten und Ticketverkaufssysteme. Der EAA zielt darauf ab, einheitliche Standards in der EU zu schaffen und Barrieren abzubauen.
In 4 Schritten zur barrierefreien Website
Check
Mit einem unserer Barrierefreiheits-Packages wird die bestehende Website gemäß WCAG 2.1 (Level AA) und aktuellen Standards auf digitale Barrierefreiheit geprüft.
Umfassende Analyse
Wir prüfen Ihre Website mittels Tools und manuellen Tests auf digitale Barrieren. Die Ergebnisse werden ausgewertet und in einem übersichtlichen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen zusammengefasst.
Besprechung der Ergebnisse
Die Ergebnisse des Barrierefreiheits-Audits werden gemeinsam besprochen. Dabei werden offene Punkte geklärt, konkrete Optimierungspotenziale erläutert und die weiteren Schritte zur Umsetzung definiert.
Barrieren beheben
Nach der detaillierten Abstimmung der empfohlenen Maßnahmen erfolgt die technische Umsetzung der Optimierungen zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit der Website.
Barrierefreiheits-Check für Ihre Website
Mit dem Barrierefreiheits-Checks von Various Interactive wird geprüft, wie zugänglich eine Website für alle Nutzer*innen ist – unabhängig von Einschränkungen oder eingesetzten Hilfsmitteln. Dabei orientieren wir uns an den internationalen Standards der WCAG und analysieren zentrale Aspekte wie Struktur, Kontraste, Bedienbarkeit und semantische Auszeichnung.
Das Ergebnis: eine fundierte Einschätzung, konkrete Handlungsempfehlungen und eine solide Grundlage für weitere Verbesserungen.
Gerne übernehmen wir die Erstellung oder Überarbeitung der Barrierefreiheitserklärung Ihrer Website – sie beschreibt den aktuellen Stand der digitalen Zugänglichkeit und erfüllt eine wichtige rechtliche Anforderung.
Auf Wunsch kann im Anschluss an die Umsetzung barrierefreier Maßnahmen eine WACA-Zertifizierung (Web Accessibility Certificate Austria) vorbereitet und begleitet werden. Wir unterstützen dabei sowohl inhaltlich als auch organisatorisch – von der Prüfung der Anforderungen bis zur finalen Einreichung.
Förderung für Barrierefreiheit mit KMU.DIGITAL
Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit kann in Österreich durch das Förderprogramm KMU.DIGITAL unterstützt werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben die Möglichkeit, Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit fördern zu lassen.
Gefördert werden unter anderem:
- Status- und Potenzialanalysen zur Barrierefreiheit von Websites
- Beratungen und Strategiekonzepte zur barrierefreien Umsetzung
- Technische Umsetzungen, z. B. Anpassungen bestehender Websites
Die Förderung kann bis zu 30 % der Projektkosten betragen (max. 6.000 € bei Umsetzung, 80 % bei Beratung).
Wir beraten Sie gerne und prüfen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.
Wer profitiert von barrierefreien Websites?
Barrierefreiheit hilft Menschen mit Behinderungen, älteren Personen, Menschen mit temporären Einschränkungen oder auch jenen, die assistive Technologien nutzen.
Gleichzeitig verbessert sie die allgemeine Nutzerfreundlichkeit – für alle.
Wir empfehlen unseren Kunden einen Barrierefreiheits-Check, um Websites für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu machen. Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Personen mit Einschränkungen, sondern bringt auch viele Vorteile für SEO, Performance und Usability insgesamt.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit im Web
Ist eine barrierefreie Website verpflichtend?
Für Unternehmen
Ja – das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt ab 28. Juni 2025 für Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen auf ihrer Website oder in Apps anbieten. Das betrifft nicht nur klassische Webshops, sondern auch alle Onlineangebote mit Buchungs-, Zahlungs- oder Anfragefunktionen.
Beispiele für betroffene Dienste:
- Webshops und E-Commerce-Plattformen
- Online-Banking und andere digitale Bankdienstleistungen
- Terminbuchungstools (z. B. für Friseur, Arzt oder Beratung)
- Hotel- und Reiseportale mit Buchungsfunktion
- Plattformen mit digitalen Abos oder Mitgliedschaften
- E-Book-Angebote
- Apps und Websites mit Video- oder Messenger-Diensten
Wichtig: Auch wenn die eigentliche Dienstleistung (z. B. Haarschnitt, Hotelübernachtung) nicht unter das Gesetz fällt, ist die digitale Schnittstelle zur Dienstleistung (z. B. Buchung auf der Website) barrierefrei zu gestalten.
Für öffentliche Stellen
Bereits jetzt verpflichtet das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) öffentliche Einrichtungen zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote. Dazu zählen:
- Websites und Apps von öffentlichen Stellen
- Ämter, Gerichte, Bildungsdirektionen
- Körperschaften wie Kranken- und Sozialversicherungsträger
Diese Regelungen gelten unabhängig vom Barrierefreiheitsgesetz und sind bereits in Kraft.
Gibt es Ausnahme-Regelungen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen von der gesetzlichen Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit ausgenommen sein:
Rein B2B-orientierte Websites fallen nicht unter die Barrierefreiheitsbestimmungen des Barrierefreiheitsgesetzes.
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
- Unternehmen, bei denen die Umsetzung nachweislich eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung darstellen würde
Wichtig: Solche Ausnahmen müssen im Rahmen des Verfahrens gesondert beantragt und detailliert begründet werden. Eine Anerkennung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Im Zweifelsfall empfehlen wir, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Was passiert, wenn meine Website nach dem 28. Juni 2025 nicht barrierefrei ist?
Wenn eine betroffene Website nach dem 28. Juni 2025 nicht barrierefrei ist, kann das zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Bevor jedoch Strafen verhängt werden, erfolgt in der Regel zunächst eine Aufforderung zur Stellungnahme. Unternehmen erhalten dabei die Möglichkeit, auf Mängel hinzuweisen, diese zu begründen und entsprechende Nachbesserungen einzuleiten.
Eine rechtzeitige Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen hilft, solche Verfahren zu vermeiden und Risiken vorzubeugen.
Zudem könnte man potenzielle Kund*innen verlieren, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind.
Gibt es finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Barrierefreiheit?
Ja, in Österreich können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Förderungen wie das KMU.DIGITAL-Programm nutzen, um Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen von bis zu € 7.500 im Bereich digitale Barrierefreiheit finanziell zu unterstützen.
Welche Schritte sind notwendig, um meine Website barrierefrei zu gestalten?
Zunächst sollte eine Analyse der aktuellen Website erfolgen, um bestehende Barrieren zu identifizieren. Anschließend können Anpassungen gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vorgenommen werden, um die Zugänglichkeit zu verbessern. Es empfiehlt sich, Expert*innen für digitale Barrierefreiheit hinzuzuziehen, um eine konforme Umsetzung sicherzustellen.
Wie lange dauert die Umsetzung einer barrierefreien Website?
Die Dauer der Umsetzung einer barrierefreien Website hängt vom Umfang, der technischen Ausgangslage und dem gewünschten Konformitätsniveau ab.
- Bei bestehenden Websites kann eine Optimierung wenige Tage bis mehrere Wochen in Anspruch nehmen – je nachdem, wie viele Barrieren vorhanden sind und wie komplex das System aufgebaut ist.
- Bei Neuprojekten sollte Barrierefreiheit von Beginn an mitgeplant werden. In diesem Fall wird sie als integraler Bestandteil des Designs und der Entwicklung umgesetzt, was die Umsetzung effizienter macht.
Ein genauer Zeitrahmen lässt sich sinnvoll erst nach einem Barrierefreiheits-Check festlegen, da dieser Aufschluss über den konkreten Anpassungsbedarf gibt.
Kann ich meine bestehende Website barrierefrei machen oder brauche ich eine neue?
In vielen Fällen kann eine bestehende Website barrierefrei nachgerüstet werden – eine komplette Neuentwicklung ist nicht zwingend erforderlich.
Ob eine Überarbeitung ausreicht, hängt von mehreren Faktoren ab:
- dem technischen Aufbau der Website
- dem Alter und Zustand des Codes
- dem verwendeten Content-Management-System
- und dem Umfang der erforderlichen Anpassungen
Kleinere Barrieren (z. B. fehlende Alternativtexte oder Kontrastprobleme) lassen sich meist unkompliziert beheben.
Größere strukturelle Mängel (z. B. fehlende semantische Struktur oder schwer zugängliche Navigation) können hingegen eine tiefere Überarbeitung oder – in manchen Fällen – einen Relaunch sinnvoll machen.
Ein Barrierefreiheits-Check hilft dabei, den Ist-Zustand zu bewerten und zu entscheiden, welcher Weg sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Reicht ein Barrierefreiheits-Widget aus, um gesetzliche Anforderungen zur Barrierefreiheit zu erfüllen?
Nein.
Ein Barrierefreiheits-Widget kann unterstützend wirken, aber es ersetzt keine vollständige Barrierefreiheit. Gesetzliche Vorgaben wie die WCAG-Richtlinien oder das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangen, dass Struktur, Code, Inhalte und Design barrierefrei gestaltet sind – das kann ein nachträglich eingebautes Widget nicht leisten.
Was ist ein Barrierefreiheits-Assistent-Widget überhaupt und welche Rolle kann es trotzdem spielen?
Ein Barrierefreiheits-Assistent-Widget ist ein eingeblendetes Tool, das Nutzer*innen z. B. ermöglicht:
- Kontraste zu erhöhen,
- Schriftgrößen anzupassen,
- Inhalte vorlesen zu lassen,
- Navigation zu vereinfachen.
Es agiert oft als Overlay oder Zusatzfunktion, die auf die bestehende Website „aufgesetzt“ wird.
Ein Widget kann eine sinnvolle Ergänzung sein, z. B. durch Funktionen wie Kontrastanpassung oder Textvergrößerung. Es kann kurzfristig einzelne Barrieren abmildern, eignet sich aber nicht als alleinige Lösung. Für echte Barrierefreiheit benötigt es eine durchdachte, standardkonforme Entwicklung der Website – idealerweise geprüft durch Tests mit Betroffenen und technische Audits.
Wie kann ich prüfen, ob meine Website barrierefrei ist?
Eine fundierte Einschätzung liefert ein professioneller Barrierefreiheits-Check.
Wir bieten strukturierte Audits nach WCAG 2.1 (Level AA) an und analysieren dabei zentrale Aspekte wie Kontraste, Bedienbarkeit, Semantik und technische Umsetzung.
Das Ergebnis: ein klarer Überblick über den aktuellen Stand und konkrete Empfehlungen zur Optimierung.
Was gilt für neue Websites ab dem 28. Juni 2025?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft.
Alle neuen Websites und digitalen Produkte, die ab diesem Zeitpunkt online gehen und unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen (z. B. E-Commerce, Buchungsplattformen, Finanzdienste), müssen barrierefrei sein – gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1, Stufe AA.
Wichtig:
Wer bereits in der Planungs- oder Entwicklungsphase Barrierefreiheit mitdenkt, spart später Kosten, Aufwand und vermeidet unnötige Anpassungen.
Digitale Barrierefreiheit sollte bei neuen Projekten ab sofort fix eingeplant werden – besonders, wenn der Go-Live nach dem 28. Juni 2025 erfolgt.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG-Stufe A, AA und AAA?
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) definieren drei Konformitätsstufen für digitale Barrierefreiheit:
- Stufe A: Grundlegende Anforderungen, die minimale Zugänglichkeit sicherstellen – z. B. Alternativtexte für Bilder oder nutzbare Formulare.
- Stufe AA: Erweiterte Anforderungen, die eine gute Zugänglichkeit für die meisten Menschen gewährleisten – z. B. ausreichende Farbkontraste, sichtbare Fokuszustände und verständliche Navigation.
→ Diese Stufe ist gesetzlich relevant und wird in der EU vorgeschrieben. - Stufe AAA: Höchster Standard mit zusätzlichen Anforderungen – z. B. Gebärdensprache-Videos oder besonders einfache Sprache. Diese Stufe ist in der Praxis kaum vollständig umsetzbar und nicht gesetzlich verpflichtend.
Fazit:
Stufe AA ist der empfohlene Zielstandard für gesetzeskonforme und praxisgerechte Barrierefreiheit.
Welche Vorteile bringt Barrierefreiheit außer der rechtlichen Absicherung?
Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen – sie bringt auch zahlreiche strategische und wirtschaftliche Vorteile:
- Erweiterung der Zielgruppe: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Nutzer*innen – z. B. ältere Personen oder Menschen mit temporären Einschränkungen.
- Bessere Usability: Klar strukturierte Inhalte, verständliche Sprache und einfache Navigation kommen allen Nutzer*innen zugute.
- Suchmaschinenoptimierung (SEO): Viele Maßnahmen der Barrierefreiheit – wie semantisch korrektes HTML oder Alt-Texte – verbessern auch die Sichtbarkeit bei Google & Co.
- Schnellere Ladezeiten und Performance-Vorteile: Barrierefreies Design ist oft schlanker und technikfreundlicher.
- Image und Vertrauen: Barrierefreiheit zeigt gesellschaftliche Verantwortung und stärkt die Marke – insbesondere im öffentlichen oder sozialen Bereich.
Kurz gesagt: Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein klarer Wettbewerbsvorteil.
Was passiert, wenn jemand meine Website wegen fehlender Barrierefreiheit meldet?
Wenn eine Website gemeldet wird, weil sie nicht barrierefrei ist, wird zunächst ein Verfahren zur Prüfung des Sachverhalts eingeleitet. In der Regel erhalten Website-Betreiber*innen eine Aufforderung zur Stellungnahme. Sie haben die Möglichkeit, den Vorwurf zu entkräften oder darzulegen, welche Maßnahmen zur Verbesserung geplant oder bereits in Umsetzung sind.
Kommt es zu keiner Einigung oder werden die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, drohen weitere Schritte – etwa rechtliche Verfahren, Sanktionen oder öffentlichkeitswirksame Beschwerden.
Durch frühzeitige Analyse und Umsetzung der Barrierefreiheit lassen sich solche Situationen vermeiden.
Gibt es offizielle Zertifizierungen für barrierefreie Websites?
Ja, es gibt offizielle Zertifizierungen – in Österreich insbesondere das WACA-Zertifikat (Web Accessibility Certificate Austria). Es bestätigt, dass eine Website den Anforderungen der WCAG 2.1, Level AA entspricht und damit barrierefrei gestaltet ist.
Die Zertifizierung erfolgt durch unabhängige, autorisierte Prüfstellen und umfasst sowohl technische als auch manuelle Tests. Das WACA-Siegel kann als Nachweis für die gesetzeskonforme und benutzerfreundliche Umsetzung digitaler Barrierefreiheit verwendet werden – ein wichtiges Signal für Qualität, Vertrauen und Inklusion.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung und wann wird sie benötigt?
Die Barrierefreiheitserklärung ist ein verpflichtendes Dokument für Websites, das Auskunft über den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit gibt. Sie beschreibt, welche Inhalte barrierefrei zugänglich sind, wo eventuell noch Barrieren bestehen und welche Maßnahmen geplant sind.
Zusätzlich enthält die Erklärung Informationen über den Prüfstatus, das verwendete Prüfverfahren sowie eine Kontaktmöglichkeit für Feedback oder Beschwerden.
In Österreich ist sie für öffentliche Stellen bereits verpflichtend – für viele Unternehmen wird sie mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes ab 2025 ebenfalls relevant, insbesondere bei elektronischen Dienstleistungen.
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melden Sie sich gerne direkt unter barrierefreiheit(at)various.at.